1,30
Fritz B. Simon
Eine Kassiererin von Kaiser’s ist entlassen worden, weil sie (angeblich) 1 Euro 30 Flaschenpfand unterschlagen hat. Sie hat 30 Jahre, ohne sich je etwas zu schulden kommen zu lassen, zuverlässig gearbeitet.
Jetzt hat ein deutsches Gericht die Entlassung für rechtmäßig erklärt, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und ihr gestört sei.
Kenner der Szene gehen davon aus, dass diese Frau deswegen entlassen wurde, weil sie sich gewerkschaftlich engagierte. Klar, dass das eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber zur Folge hat. Oder? Aber offenbar reicht das ja nicht als Kündigungsgrund. Da bedarf es noch eines Straftatbestandes. Der Verdacht besteht allerdings, dass dieser Frau das Hauptbeweismittel, der Flaschenbon über 1,30 Euro, untergeschoben wurde.
Ein merkwürdiges und denkwürdiges Urteil. Es wird wohl vor dem Europäischen Gerichtshof landen.
Dass dies nicht nur ein Urteil ist, dass lokale Bedeutung hat, zeigt die Aufmerksamkeit, das es im Ausland erfährt. Das italienische Fernsehen hat in seiner Nachrichtensendung (TG 1) ausführlich berichtet.
Ich weiss eigentlich auch nicht genau, warum ich dieses Urteil so signifikant finde. Vielleicht, weil es deutlich zeigt, wie sich Gesetze – der Wechsel des Spielfeldes auf das des Rechtssystems – in Konflikten, seien sie in der Familie oder bei der Arbeit, nutzen lassen, um Macht zu gewinnen, die innerhalb der gegebenen Spielregeln nicht zu erlangen ist. Denn vor Gericht wird immer nur formal argumentiert und entschieden. Deswegen kommen sachliche Überlegungen und das Gerechtigkeitsgefühl oft so kurz dabei.
Wie lautet noch gleich die alte Bauernregel: Wer recht hat, geht nicht zum Gericht?
8 Kommentare
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel.
Entschuldige, das Kommentarformular ist zurzeit geschlossen.











Dazu passt die Meldung zur Hypo Real Estate:
Ex-Chef Georg Funke und zwei Vorstandskollegen gehen vor Gericht. Ziel:Rücknahme der Kündigung und Zahlungen in bis zu sechsstelliger Höhe.
Wie das Urteil wohl aussehen wird?
Unsichtbar macht sich Verbrechen, indem es große Ausmaße annimt.
(Brecht)
Die Gestalt des Geldes kommt nicht in Zahlen vor, sondern in viel, wenig oder gar nichts.
Kommentar by ES — 27. Februar, 2009 @ 11:05 Uhr
“Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität. Dass eine Angestellte nach 31 Jahren wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit gestoßen wird, verletzt das Gerechtigkeitsempfinden. Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden und ihre langjährige Arbeit berücksichtigen können.” Das sagte Wolfgang Thierse, der Bundestagsvizepräsident, der Berliner Zeitung, was wiederum den Berliner Anwaltsverein veranlasste, dessen Rücktritt zu fordern. Doch Thierse hat völlig Recht. Der Rechtsstaat verkommt, wenn sich die Schere der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Rechtsfeldern so weit öffnet, wie wir es gegenwärtig erleben. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes wird so sichtbar zur Farce. Der eigentliche Skandal ist hier die Blindheit der Insider (Anwaltsverein) für ihr Tun, wenn sie denn dieses Urteil als gerecht verteidigen wollen. Man darf ein Urteil wie dieses noch einen Skandal nennen. Der Rechtsstaat geht nicht an denen zu Grunde, die solche Urteile kritisieren, sondern an denen, die glauben sie verteidigen zu müssen.
Daher danke ich Ihnen, lieber Herr Simon, dass Sie es hier thematisiert haben.
Gruß,
Horst Kasper
Kommentar by Horst Kasper — 27. Februar, 2009 @ 11:44 Uhr
Wie man mit einem Flaschenbon betrügen kann, verstehe ich nicht.
In irgendeiner Zeitung habe ich gelesen, die Frau habe zwei Flaschenbons gefunden, die vorher ein Kunde verloren habe iund diese dann zu eigenen Gunsten eingelöst.
Wem ist da ein Schaden entstanden? Doch wohl nicht Kaisers Kaffee alias Tengelmann, sondern dem Bonverlierer. Letzterer hat den aber vermutlich eher zu Gunsten des schlechtbezahlten Personals “gespendet”, als für die Besitzer des Supermarktes oder des Brauundbrunnenfabrikanten.
Ich selbst verliere häufig meine Flaschenbons. Hiermit autorisiere ich alle VerkäuferInnen, diese zu ihren Gunsten einzulösen.
Hat nicht ein Verbraucherverein kürzlich Lidl unterstellt, sich an den Pfandflaschen eine goldene Nase zu verdienen? An dem Argument scheint etwas dran zu sein.
Kommentar by duscholux — 27. Februar, 2009 @ 16:10 Uhr
Darf ich jetzt den Chef meiner Bank auch kündigen wenn mein Vertrauen in ihn erschüttert ist weil er meine Gelder veruntreut hat?
Kommentar by Simon Peters — 27. Februar, 2009 @ 20:48 Uhr
Man sieht, daß die Implementierung von klassisch systemischem Know How in dubiose Wirtschafts- und Politzirkel “großen Ausmaßes” (was den Wirkungskreis angeht) durchaus bedenklich ist. Denn im Grunde, wenn Realpolitik sich aus der Schusslinie hinter Attrappen zurückzieht, wird da wohl einfach die graue Emminenz Carl Auers nachgeahmt.
Kommentar by Max Liebscht — 28. Februar, 2009 @ 00:07 Uhr
Ich hab mal was von Lumann gelesen, da hat er gesagt (so hab ich es wenigstens verstanden) dass Gerichte auch nicht “gerecht” sein sollen, sondern sich an ihre Regeln zu halten haben. Denn, das Gerechtigkeitsempfinden unterliegt einer starken Schwankung und ist individuell unterschiedlich. Das Gesetz hat aber nicht auf individuen rücksicht zu nehmen, sondern auf die Gesellschaft. Deshalb ist ein Rechtsspruch “unabhängig vom Ansehen des Angeklagten.”, was sein Rechtsempfinden ja mit einschließt.
Ich kann mich gerade leider nciht mehr an die Quelle erinnern. Möglw. in YouTube…
Hier steht also klar das soziale System im Fokus, nicht das Familiere, oder andere Subsysteme.
Dann könnte also noch eine “kollektives” Verhältnissmäßigkeit greifen… Warum eigendlich nicht? Kennt jemand die Begründung?
Kommentar by Holger Huckfeldt — 1. März, 2009 @ 14:14 Uhr
Ja, Herr Huckfeldt, mich hat die Urteilsbegründung auch (v. a. wegen der Verhältnismäßigkeit) interessiert.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Das Urteil ist wasserdicht. Die Richter hatten ein Heinzsches Dilemma (Kohlberg: Stufen der moralischen Entwicklung) zu lösen und haben das auf hohem Niveau getan.
Vermutlich wäre es anders ausgefallen, hätte die Kassiererin ohne zu leugnen zur Einlösung der Pfandbons gestanden und nicht eine Kollegin beschuldigt.
Hier nun zunächst das Urteil vom 24.02.2009 (Az 7 Sa 2017/08) beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, denn es kommt noch spannender…
http://tinyurl.com/dleruj
…weil vorgestern in dem Newsletter der Anwaltshotline folgender Fall vorgestellt wurde:
“Keine fristlose Kündigung nach Diebstahl von zwei Haarspangen
Wer an seinem Arbeitsplatz zwei Haarspangen stiehlt, um damit die vorgeschriebene Diensthaube zu befestigen, darf wegen dieses Delikts nicht gleich entlassen werden. Auch dann nicht, wenn die Dienstkleidung nicht ohnehin vom Arbeitgeber zu stellen wäre. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az. 9 Ta 474/08)”
Die vollständige Urteilsbegründung ist zu finden unter
http://tinyurl.com/auw95c
“Im konkreten Fall war eine Frau als Verkäuferin an der Frischfleischwarentheke eines Warenhauses in nordrhein-westfälischen Heinsberg beschäftigt. An einem Mittwoch im März holte sie sich ein Paar Haarklemmen aus der Drogerieabteilung und befestigte damit die Arbeitshaube auf ihrem Kopf. Später bezahlte sie an der Kasse noch andere von ihr privat eingekaufte Waren – nicht aber der Haarspangen zum Preis von 1,99 Euro. Vom Geschäftsleiter zur Rede gestellt, behauptete sie zunächst, sie hätte die Bezahlung der Haarspangen einfach vergessen, gab dann jedoch zu, das von Anfang an gar nicht vorgehabt zu haben. Woraufhin die Kaufhausleitung der ihrer Ansicht nach diebischen Elster fristlos kündigte.
Zu Unrecht allerdings, wie die Kölner Landesarbeitsrichter entschieden. Zwar stellt ein Diebstahl des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers an sich einen ausreichenden Grund für eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Jedoch war hier zu berücksichtigen, dass die Frau die umstrittenen Haarspangen zunächst aus dienstlichen Gründen an sich genommen hatte, um die vorgeschriebene Kopfbedeckung tragen zu können. Wenn sie diese anschließend nicht bei der Abrechnung ihres Privateinkaufs an der Kasse mit angab, so mag dies auf der Vorstellung beruht haben, an sich müsste der Arbeitgeber ihr diese Haarspangen stellen – zur Dienstkleidung gehören nun mal auch die zum Tragen erforderlichen Hilfsmittel wie Gürtel oder Spangen.
Ob die Frau bei letzterem einem Irrtum unterlag oder nicht – auf alle Fälle seien immer Verschuldensgrad und Schadenshöhe gegeneinander abzuwägen. Wohin Justitias Waage dabei ausschlage, bedürfe bei einem um die Handelsspanne gekürzten Verlust des Kaufhauses in Höhe von wenigen Cent wohl keiner weiteren Erläuterung.”
Ich bin auf das Karlsruher Urteil gespannt und reihe mich bei all denen ein, die es wünschenswert finden, gäbe es endlich Grundsatzurteile, die bei Missmanagement greifen. Es wäre doch klasse, würden diese beiden Bagatellen dazu beitragen.
Kommentar by E. B. Far. — 1. März, 2009 @ 20:44 Uhr
Offensichtlich bedarf es der Bagatellen, um auf grundsätzliche Fragen – unabhängig vom wirtschaftlichen Schaden oder Vorteil –
fokusieren zu können.
Kommentar by o.werner — 3. März, 2009 @ 16:26 Uhr