Rechtliche Hinweise
VG Wort
Als Autor können Sie mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Gemäß §27 UrhG haben die der Öffentlichkeit zugänglichen Bibliotheken für das Vermieten und Verleihen von Büchern eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Eine Vergütungspflicht besteht auch für Vervielfältigungen aus urheberrechtlich geschützten Werken (§54 a UrhG). Diese Beträge werden von der VG Wort eingezogen und an die Autoren ausgeschüttet. Grundlage der Ausschüttung ist die Titelmeldung durch den jeweiligen Urheber. Weitere Informationen, z.B. über die Anmeldeformalitäten, erhalten Sie über die Webseite der VG Wort.
Bildrechte
Im Autorenvertrag ist geregelt, dass Sie über die vertragsgegenständlichen Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter verfügen müssen. Achten Sie deshalb darauf, dass durch Ihr Werk einschließlich der gelieferten Bild- und Textvorlagen die Rechte Dritter nicht verletzt werden und holen Sie gegebenenfalls vor Ihrer Verwendung die Zustimmung der Urheber ein.
Haben Sie Fragen zu Bild- und Urheberrechten, dann kontaktieren Sie Klaus W. Müller, Telefon: 0 62 21/64 38 16.
Preisbindungsgesetz
Bücher unterliegen einer Preisbindung. Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, das Verlage verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen. Das hat zur Folge, dass ein Buch überall dasselbe kostet, egal, ob der Kunde in einer kleinen Sortimentsbuchhandlung, einem Buchkaufhaus oder über das Internet einkauft.
Für Sie als Autor bedeutet dies: Jeder, der Bücher an Endkunden verkauft, muss dies zum vorgegebenen Verkaufspreis tun. Wenn Sie also direkt Bücher an Endkunden verkaufen, z.B. bei Seminaren, in Ihrem Ausbildungsinstitut oder auf sonstigen Veranstaltungen, dann dürfen Sie dies nur zum vollen Ladenpreis, ohne Abzug von Rabatten.