Catch-22-Mueller

Der Bericht des Sonderermittlers Mueller in Sachen Verschwörung der Trump-Kampagne mit Russland und Obstruction of Justice zeigt sich in eine klassise Catch-22-Paradoxie verstrickt. Es war dem Sonderermittler im Prinzip nur erlaubt, den Präsidenten von Vorwürfen zu entlasten. Das war offenbar den wenigsten Leuten bewußt, aber leider Herrn Mueller. Denn es gibt eine Vorgabe des Justizministeriums, dem der Sonderermittler untersteht, die besagt, dass ein Präsident während seiner Amtszeit nicht angeklagt werden kann.


Das hat im Falle der Verschwörung zu einer Entlastung der Trump-Kampagne geführt, aber nicht, weil die Russen sich nicht eingemischt hätten (das tun die Amerikaner in anderen Ländern ebenfallst), sondern weil sie sich nicht mit der Trump-Kampagne abgesprochen haben, d.h. die hat gern entgegen genommen, was von den Russen als Dienstleistung für sie produziert wurde, aber es gab keine systematische Planund etc. In anderen Worten: Es gab keine Conspiracy aber eine ganz eindeutige Collusion.


Was die Frage der Obstruction angeht, so hat Mueller ausdrücklich geschrieben, dass keine Entlastung von den Vorwürfen vorgenommen werden kann. Warum nicht, ist bei der Lektüre des Abschlussberichts deutlich: Es gab mindestens 10 solcher Vorgänge. Allerdings klagt Müller den Präsidenten nicht an, denn das darf er ja laut Richtlinie seines Ministeriums nicht. Das wiederum nehmen Trump und seine Unterstützer als Beleg dafür, dass er sich keiner Obstruction of Justice schuldig gemacht hat.


Schon komisch... (wenn es nur nicht so deprimierend wäre).