Koran lesen

"Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens." (Sure 2, 256)


Anmerkung des Übersetzers/Kommentators Muhammad Asad:


"... Auf der Grundlage des obigen kategorischen Verbots von Zwang (ikrah) in allem, was zum Glauben oder zur Religion gehört, vertreten alle islamischen Juristen (fuqaha) ausnahmslos die Ansicht, dass eine erzwungene Konversion unter allen Umständen null und nichtig ist und dass jeder Versuch, einen Nichtgläubigen zu zwingen, den Glauben des Islam anzunehmen, eine schwere Sünde ist: ein Urteil, das mit dem weitverbreiteten Trugschluss aufräumt, der Islam stelle die Ungläubigen vor die Alternative von »Konversion oder das Schwert«." (Die Botschaft des Koran, S. 95)