Körpersprache bald Schulfach?

Jüngst hat ein Bayrisches Verwaltungsgericht einer Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Begründung war u.a. dass man vor allem in der Schule Mimik und Gesichtsausdruck sehen können müsse.


Bei Spon heißt es dann: Dem Grundrecht auf Religionsfreiheit stehe das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen entgegen, das ebenfalls Verfassungsrang genieße. Im konkreten Fall verhindere der Gesichtsschleier eine offene Kommunikation, die nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf nonverbalen Elementen wie Mimik, Gestik und der übrigen Körpersprache beruht, befanden die Richter.


Logisch könnte man schlussfolgern, dass alternativ zum Religionsunterricht oder Ethikunterricht bald "Einführung in Körpersprache und nonverbale Kommunikation" Unterrichtsfach werden könnte. Werden sollte?


Hat was!


Obwohl ich auch das 1. Staatsexamen für Berufsschulen habe, bin ich wahrscheinlich als Fachlehrer zu alt. :-)