Erektionsstörungen von Sexualstraftätern behandeln?

Ein ethisches Dilemma wird eben im Journal of Sexual Medicine diskutiert. Soll/Darf man die Erektionsstörungen von Sexualstraftätern behandeln? Auf den ersten Blick scheint die Lage klar: Nein, weil man Täter nicht noch unterstützen dürfe. Eine interessante Differenzierung bringt der Forensiker Paul Fedoroff. Nein nur dann, wenn die Straftäter einseitig auf ihre (z.B.) pädophile Paraphilie festgelegt sind. Ja und gerade erst recht dann, wenn sie in ihrem sexuellen Spektrum auch konsensuelle Sexualität mit erwachsenen Partnern haben. Das könne diese Seite ihrer Sexualität stabilisieren und damit (kompensatorische) Rückfälle in paraphile sexuelle Handlungen unwahrscheinlicher machen.


Eine kluge Überlegung, finde ich. Sie braucht aber mutige Therapeuten.