Kein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab 50?
Der Europäische Menschengerichtshof hat in einem bemerkenswerten Urteil einer Frau von über 50 Jahren das Recht auf ein erfülltes Sexualleben eingeräumt. Darüber berichtet die ZEIT. 

Geklagt hatte eine Frau  aus Portugal, die nach einer missglückten gynäkologischen Operation an starken Schmerzen beim Geschlechtsverkehr litt.  Zunächst wurde ihr in erster Instanz eine Entschädigung für den Behandlungsfehler zugesprochen, die die nächste Instanz allerdings wieder kassierte. Zur Begründung hieß es:  Die Klägerin sei bereits 50 Jahre alt und habe schon zwei Kinder. Sexualität sei in diesem Alter nicht mehr so wichtig.

Das sahen die Straßburger Richter zum Glück ganz anders und urteilten, die portugiesischen Richter hätten das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau missachtet. Ein klarer Fall von Diskriminierung. So selbstverständlich dieses Urteil uns erscheinen mag,  so befremdlich ist es zugleich, dass im Europa des 21. Jahrhunderts ein solcher Rechtsstreit bis vor den obersten Gerichtshof  getragen werden musste. Für soviel  Mut und Ausdauer gebührt der Klägerin Respekt.

Carl-Auer-Literaturtipp:
Angelika Eck (Hrsg.): „Der erotische Raum – Fragen der weiblichen Sexualität in der Therapie“