Barrierefreiheitserklärung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Der Carl-Auer für Systeme Verlag GmbH ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, sowie die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sowie deren Unterseiten und ggf. weitere zugehörige digitale Angebote.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website und ihre mobilen Anwendungen sind teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG, da die nachfolgend aufgeführten Inhalte nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Bereiche dieser Website und ggf. der App sind nicht vollständig barrierefrei. Nachfolgend drei fiktive Beispiele, die derzeit nicht den Anforderungen entsprechen:

  1. Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
  2. Ältere PDF-Dokumente (erstellt vor 2025) weisen keine korrekte semantische Strukturierung auf, und Bilder darin sind nicht immer mit Alternativtexten versehen.
  3. Wir überarbeiten momentan die wichtigsten Dokumente Schritt für Schritt und stellen barrierefreie Versionen bereit.
  4. Eingebettete Videos ohne Audiodeskription
  5. Einige Videos verfügen bereits über Untertitel, jedoch fehlen in bestimmten Fällen noch Audiodeskriptionen, um visuelle Informationen akustisch zu vermitteln.
  6. Wir bemühen uns, die entsprechenden Audiodeskriptionen nachträglich hinzuzufügen. Neue Videos werden bereits mit Untertiteln und, sofern erforderlich, Audiodeskriptionen veröffentlicht.
  7. Dynamische Karten ohne ARIA-Auszeichnungen
  8. Dynamische Karten (z. B. interaktive Stadtpläne) sind mit Screenreadern aktuell nicht immer vollständig bedienbar.
  9. Eine Anpassung mit korrekten ARIA-Rollen und -Attributen ist in Planung und soll bis Ende Q2/2025 abgeschlossen sein.

Diese Einschränkungen resultieren entweder aus noch laufenden internen Entwicklungsprozessen oder gelten als (vorübergehende) unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG i. V. m. der BITV 2.0.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Änderungen sowie technische Entwicklungen angepasst.

  1. Datum der Erstveröffentlichung dieser Erklärung: Juni 2024
  2. Datum der letzten Aktualisierung: 23. Januar 2025
  3. Methodik der Bewertung:

Bitte beachten Sie, dass automatisierte Prüfungen nicht sämtliche Barrieren erkennen können. Daher kombinieren wir die Tools stets mit manuellen Tests.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zu etwaigen Barrieren oder Verbesserungsvorschlägen.

  1. E-Mail: szeifert@carl-auer.de
  2. Telefon: +49 6221 6438-0
  3. Postanschrift:
    Carl Auer Verlag GmbH Barrierefreiheitsbeauftragter
    Vangerowstr. 14
    Heidelberg

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, wo Ihnen eine Barriere aufgefallen ist, sodass wir diese zügig prüfen und beheben können.

Schlichtungsverfahren

Sollten wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihr Anliegen reagieren oder dieses nicht zufriedenstellend bearbeiten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.

Hinweis: Aktuell (Stand April 2025) gibt es noch keine zentrale Durchsetzungsstelle für privatwirtschaftliche Unternehmen nach dem BFSG. Geplant ist aber, die Marktüberwachung in einer neuen Einrichtung „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF)**bundesweit zu zentralisieren. Wir werden diese Informationen in unserer Barrierefreiheitserklärung aktualisieren, sobald sie verfügbar sind.

Die zuständige Stelle für die Marktüberwachung in Baden-Württemberg ist aktuell: Ministerium für Soziale, Gesundheit und Integration

Zusätzlich zu den Durchsetzungsstellen auf Landes- und Bundesebene gibt es die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene. Diese Schlichtungsstelle ist zwar primär für Konflikte mit Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes zuständig, kann aber auch in bestimmten Fällen beratend tätig werden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
Fax: +49 30 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, unsere digitalen Angebote Schritt für Schritt zugänglicher zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und neuen vorzubeugen.

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