Barrierefreiheitserklärung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Der Carl-Auer für Systeme Verlag GmbH ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, sowie die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website sowie deren Unterseiten und ggf. weitere zugehörige digitale Angebote.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website und ihre mobilen Anwendungen sind teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG, da die nachfolgend aufgeführten Inhalte nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Bereiche dieser Website und ggf. der App sind nicht vollständig barrierefrei. Nachfolgend sind u.a. Einschränkungen aufgeführt, die derzeit nicht den Anforderungen entsprechen:

1. Nicht barrierefreie PDF-Dokumente

Ältere PDF-Dokumente (erstellt vor 2025) weisen keine korrekte semantische Strukturierung auf, und Bilder darin sind nicht immer mit Alternativtexten versehen.

2. Eingebettete Videos ohne Audiodeskription

Einige Videos verfügen bereits über Untertitel, jedoch fehlen in bestimmten Fällen noch Audiodeskriptionen, um visuelle Informationen akustisch zu vermitteln.

Wir bemühen uns, die entsprechenden Audiodeskriptionen nachträglich hinzuzufügen. Neue Videos werden bereits mit Untertiteln und, sofern erforderlich, Audiodeskriptionen veröffentlicht.

Diese Einschränkungen resultieren entweder aus noch laufenden internen Entwicklungsprozessen oder gelten als vorübergehende unverhältnismäßige Belastung gemäß § 16 BFSG.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Änderungen sowie technische Entwicklungen angepasst.

  1. Datum der Erstveröffentlichung dieser Erklärung: Juli 2025
  2. Datum der letzten Aktualisierung: Juli 2025
  3. Methodik der Bewertung:
  • Es wurden automatisierte Tests mittels WAVE Accessibility Evaluation Tool und dem Google Lighthouse-Tool durchgeführt.
  • Eine manuelle Nachprüfung hat ergänzend stattgefunden, um weitere potenzielle Barrieren zu identifizieren.

Bitte beachten Sie, dass automatisierte Prüfungen nicht sämtliche Barrieren erkennen können. Daher kombinieren wir die Tools stets mit manuellen Tests.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zu etwaigen Barrieren oder Verbesserungsvorschlägen.

E szeifert@carl-auer.de

T +49 6221 6438-0

Postanschrift

Carl Auer Verlag GmbH Barrierefreiheitsbeauftragter

Vangerowstr. 14

69115 Heidelberg

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, wo Ihnen eine Barriere aufgefallen ist, sodass wir diese zügig prüfen und beheben können.

Schlichtungsverfahren

Sollten wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihr Anliegen reagieren oder dieses nicht zufriedenstellend bearbeiten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.

Hinweis: Aktuell gibt es noch keine zentrale Durchsetzungsstelle für privatwirtschaftliche Unternehmen nach dem BFSG. Geplant ist, die Marktüberwachung in einer neuen Einrichtung „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) bundesweit zu zentralisieren. Wir werden diese Informationen in unserer Barrierefreiheitserklärung aktualisieren, sobald sie verfügbar sind.

Die zuständige Stelle für die Marktüberwachung in Baden-Württemberg ist aktuell das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.

Hinweis: Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist für privatwirtschaftliche Unternehmen wie die Carl-Auer-Systeme Verlag und Verlagsbuchhandlung GmbH nicht zuständig. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Marktüberwachungsstelle Ihres Bundeslandes.

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