Seit heute gilt eine Änderung des Personenstandsgesetzes: Eltern müssen nicht mehr das Geschlecht des Neugeborenen im Geburtsregister eintragen lassen, wenn die Geschlechtszuordnung nicht eindeutig ist. Eine gute Entscheidung für die (geschätzten) 80.000 Intersexuellen in Deutschland (noch mehr für die, die noch geboren werden)! Soviel Ambiguitätstoleranz erfährt man vom Gesetzgeber selten.
Die begrüßenswerte Gesetzesänderung (passive Negation des Geschlechts) erinnert mich daran, dass die Rechtsprechung auch eine aktive Negation kennt: Eine legislative Verrücktheit des Transsexuellengesetzes, die gleichwohl logisch konsistent ist. Nach einer gerichtlich anerkannten Personenstandsänderung kann im Nachhinein der Eintrag im Geburtsregister geändert werden. Ein Mann-zu-Frau-transsexueller Mensch, der als Junge geboren wurde, kann sich nachträglich als „weiblich“ geboren eintragen lassen.
Intersexuelle Aktivisten haben schon lange gefordert, von der zweigeschlechtlichen Norm abzukommen