Die Prügelstrafe für den islamkritischen saudischen Blogger Raif Badawi ist in dieser Woche ausgesetzt worden. Wie es bei Amnesty International heißt: auf Rat eines Ärztekomitees. Badawis sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, zumindest in dieser Woche nicht mehr geschlagen werden.
Es ist bekannt, dass jemand, der zu einer Strafe von 1000 Peitschenhieben verurteilt diese Strafe letztendlich nicht überleben kann.
Im Übrigen, die 1000 Peitschenhiebe werden in Dosen von wöchentlich jeweils 50 Hieben ausgeteilt.
Die letzten 50 Hiebe haben offensichtlich Badawi so sehr zugesetzt, dass sein Körper weitere Hiebe nicht mehr aushalten würde. Ob wegen der Schmerzen, ob wegen der Verletzungen, oder ob welchen Grundes auch immer, weitere Hiebe wurden auf ärztlichen Rat hin ausgesetzt.
Ist dies nun Ausdruck ärztlicher Fürsorgepflicht? Ist dies vielleicht ein Zeichen dafür, dass medizinisch-ethische Prinzipien höher gerankt sind als die der Sharia? Oder gibt es im Hintergrund vielleicht doch