Gegen Ende der Woche kommt es im Münchner Gericht zu einem Treffen des Zschäpe-Gutachters Saß mit dem als Zeugen geladenen Joachim Bauer aus Freiburg. Ersterer, gerichtlich bestellt, hat Frau Zschäpe während des gesamten Prozesses vor Ort beobachten können, obwohl sie ein Gespräch mit ihm verweigert hatte. Bauer hingegen war nicht anwesend, hatte hingegen mit ihr sprechen können. Auf eigenen Wunsch Zschäpes.
Bauer ist nicht als Gutachter vom Gericht angefragt worden, also nur Parteigutachter. Geladen ist er in dieser Woche nur als Zeuge. Hat er doch noch nie ein forensisches Gutachten geschrieben.
Mir stellt sich dabei die Frage, unter welchen Bedingungen ein Gutachten ein relevantes Gutachten ist. Braucht man dafür ein persönliches gutachterliches Gespräch mit dem Gegenüber oder reicht die kontinuierliche Beobachtung vor Ort? Was für einen Einfluss hat die gerichtliche Bestellung dabei? Ist das ne reine Formsache? Ist ein Ferngutachten ein relevantes Gutachten?
Kann ein Gutachter eigentlich