engl. household, franz. ménage m. Lebende → Systeme stellen, soweit sie sich selbstständig erhalten und entwickeln und dafür die ihnen intern und aus ihrer → Umwelt verfügbaren → Ressourcen nutzen, einen Haushalt dar. Im menschlichen Leben ist der Haushalt die ökonomische Gestalt des gemeinschaftlichen und individuellen (→ Individuum) Daseins. Besteht eine Lebensgemeinschaft, beispielsweise eine → Familie, als → Sozialsystem aus → Kommunikationen, besteht sie im Haushalt als wirtschaftlichem System aus Allokationen (Zuweisungen von Mitteln zu Zwecken) und Dispositionen (Entscheidungen über den Mitteleinsatz), abgestimmt auf Bedarfe. Der Haushalt ist in diesem → Sinne »eine Einheit der auf Sicherung der gemeinsamen Bedarfsdeckung einer Menschengruppe im Rahmen eines sozialen Gebildes gerichteten Verfügungen« (Egner 1976, S. 36).
Auch eine alleinlebende → Person führt einen Haushalt in der Sphäre ihrer Alltagstätigkeiten. Sie sorgt für ihren Unterhalt und setzt ihre Zeit, ihre Kräfte und Fähigkeiten für Aufgaben des Erwerbs, der Verpflegung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung, der Selbstpflege usw. ein. Der persönliche Haushalt ist wie ein Gemeinschaftshaushalt in seinen Verfügungen operativ geschlossen und grenzt sich von der für ihn relevanten Umwelt ab. Menschen müssen mit ihren materiellen Mitteln haushalten, aber auch mit ihren körperlichen (→ Körper) und psychischen (→ Psyche) Vermögen und mit ihren sozialen Möglichkeiten. Ökologisch ist der Haushalt die zentrale Kategorie eines Systems natürlichen Zusammenlebens (Ökosystem). Im Gegensatz zum Naturhaushalt erfolgt in einem sozialen Haushalt eine → Interaktion, in der ständig Entscheidungen über den Einsatz von Mitteln und die Nutzung von Möglichkeiten, die sich bieten, getroffen werden. Es wird Verantwortung getragen. In einer Haushaltsführung gilt das ökonomische Prinzip, dass Ressourcen knapp sind und über ihre Verwendung vernünftig entschieden werden sollte. Als Wirtschaftseinheit umfasst ein Haushalt die → Organisation des Lebensunterhalts von Menschen, ihr Sorgen in eigenen Belangen und das Sorgen füreinander in einer Gemeinschaft. Wir finden Haushalte in kleineren und größeren Einheiten organisiert. Es gibt sie als Sozialgebilde und Verantwortungsbereiche in unterschiedlichen Formaten – vom privaten Haushalt über Kollektivhaushalte als Haushalte von Organisationen, Verbänden und Gebietskörperschaften bis zum Staatshaushalt und darüber hinaus (vgl. Wendt 2010, S. 111 ff.). Diese Haushalte werden unabhängig voneinander geführt; in ihnen wird geplant und entschieden, wie vorhandene Ressourcen zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden sollen, und es wird kontrolliert, inwieweit gesteckte → Ziele mit dem Einsatz erreicht werden. Im öffentlichen Haushalt wird die Infrastruktur verantwortet, die den Bürgern im Sozial- und → Gesundheitswesen, im Bildungswesen, im Verkehrswesen und im Sicherheitswesen zur Verfügung steht. Im fiskalischen Sinne erfasst der »öffentliche Haushalt« (das Budget) einer Gebietskörperschaft die zu ihrer Bedarfsdeckung zusammengefassten Ausgaben und Einnahmen in einer systematischen Veranschlagung.
Im materiellen Sinne und als ökonomischer Realzusammenhang ist der Haushalt von alters her der primäre Versorgungsbereich von Menschen, die in ihrem Zusammenleben aufeinander angewiesen sind: Der Haushalt (griech. oikos) umfasste Ort, Organisation und rechte Verwaltung (oikonomia) ihrer Bedarfsdeckung. Das Wort bezeichnete in der Antike den ganzen Hausstand, eigentlich »Haus und Hof« mit allem, was an Sachverhalten (Hab und Gut) und Tatbeständen (im Tun und Lassen der Hausgenossen) dazugehörte. Aristoteles definiert eingangs seiner Politik (I 1, 1252 b 12): »Die Gemeinschaft, die in Übereinstimmung mit der Natur zur Befriedigung der Alltagsbedürfnisse gebildet ist, ist der Haushalt.«
Nach Zerfall des ursprünglich »ganzen Hauses« besteht in modernen Zeiten ein Zusammenhang zwischen der → Lebensführung im Privathaushalt und der Versorgung, die im öffentlichen Haushalt per Unterhalt einer wohlfahrtsdienlichen Infrastruktur und über Sozialleistungen bereitgestellt wird. Letztere sind in der organisierten Daseinsvorsorge ausdifferenziert worden mit dem Ziel, komplementär und kompensatorisch einem Ungenügen in personalen Haushalten abzuhelfen (→ Helfen), wo immer auch die Ursachen für dieses Un-genügen zu suchen wären. Die Hilfen bestehen großenteils in Transferleistungen aus staatlichen Haushalten und Versicherungen in Personenhaushalte, die ihrerseits mit Abgaben und eigener Daseinsvorsorge zur sozialen Bedarfsdeckung beitragen. Ein Haushalt ist ein Bezugsrahmen des Zurechtkommens. In der materiellen Gestalt des Hauswesens wird ein zeitlich und räumlich eingegrenztes natürliches und soziales Geschehen in eine Ordnung gebracht. Diese wird im Zusammenleben in der Art und Weise des Umgangs der Hausgenossen oder Angehörigen eines Kollektivs miteinander und in verteilter Wahrnehmung von Aufgaben aufrechterhalten. Haushaltsführung bzw. die gute Verwaltung einer Haushaltung besteht darin, das für den Bedarf der einzelnen Beteiligten normativ und faktisch Erforderliche in einer Ordnung zu tun, der sie sich mit Erfolg fügen können. Jeder Einzelne hat diverse Ambitionen und eine Menge Aufgaben, die sich ihm in verschiedenen Lebensbereichen stellen, miteinander zu vereinbaren, statt nur zwischen ihnen hin und her gerissen zu sein oder gar den Halt zu verlieren. Das gemeinsame, wie das individuell eigene Lebensregime ist in »Ordnung«, wenn es eine persönlich als sinnvoll erlebte Gestalt (ein Gelingen des Alltags)
erreicht.
Ein Misslingen bleibt aber allgegenwärtig. Das Leben ist kontingent (→ Kontingenz). Materiell wie immateriell wird die Ordnung im System eines Haushalts – wie generell im Haushalt eines Systems – nur gewahrt, wenn sie sich gegen natürliche Tendenzen zur »Unordnung« (Entropie) bewahrt. Ein vernünftiges Haushalten muss gegen äußere Einflüsse und gegen innere Strebungen (z. B. wenn Pflichten vernachlässigt werden und Verlockungen gefolgt wird) durchgesetzt werden. Haushalten nötigt zur Berücksichtigung eines ganzen Kranzes ökologischer Bedingungen. Zu ihrer Wahrnehmung können → Information und Kommunikation helfen, auch Erziehung, und nötigenfalls wird → Macht eingesetzt.
Mit verfügbaren Mitteln und gegebenen Möglichkeiten können allfällige → Probleme beherrscht werden. Haushalten heißt Verantwortung tragen, Regie führen und meint somit auch »regieren« in dem Sinne, dass ein Geschehen und das interdependente Verhalten der an ihm Beteiligten mit ordnender Hand gelenkt werden. Haushaltend bewältigt governance das Aufeinanderangewiesensein von Akteuren und Aktionen. Auch ein Individuum allein muss mit seinen Kräften innerlich und äußerlich, mit seiner Zeit und seinen Handlungsmöglichkeiten haushalten, und das verlangt Selbstbeherrschung. In einem Kollektiv sind Aktivitäten zweckmäßig abzustimmen und in ihrem Einsatz zu koordinieren. Institutionen verlangen eine Regulierung; sie bleiben in Befolgung der ihnen angemessenen Regeln funktionsfähig. Der Unterhalt, der haushaltend zu leisten ist, betrifft viele Aspekte im Komplex der Lebensführung und in den Abhängigkeiten, die horizontal und vertikal im gesellschaftlichen (→ Gesellschaft) → Funktionssystem bestehen. Das ökosoziale Prinzip, »wirtlich handeln – auch und gerade in unwirtlichen Verhältnissen«, kann als ein Imperativ gelten, dem über die Pflege personalen Miteinanders hinaus im sozialprofessionellen Handeln zu folgen ist.
Verwendete Literatur
Egner, Erich (1976): Der Haushalt. Eine Darstellung seiner volkswirtschaftlichen Gestalt. Berlin (Duncker & Humblot).
Richarz, Irmintraut (Hrsg.) (1998): Der Haushalt. Neubewertung in der Postmoderne. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht).
Wendt, Wolf Rainer (2010): Das ökosoziale Prinzip. Soziale Arbeit, ökologisch verstanden. Freiburg i. Br. (Lambertus).
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