Inklusion

engl. inclusion, franz. inclusion f, lat. inclusio = »Einschluss, Einschließung«; im Hinblick auf den Einbezug von Menschen in soziale Prozesse ist alltagssprachlich von der Teilhabe und Zugehörigkeit die Rede. Dem entspricht ein Denkmodell, gemäß dem soziale Gebilde aus Individuen (→ Individuum) und ihren → Beziehungen bestehen. Die Vorstellung, dass → Sozialsysteme sich aus Individuen zusammensetzen und Indivi­duen ein Bestandteil sozialer Gebilde seien, wird von der Systemtheorie luhmannscher Prägung dagegen abgelehnt. Der Begriff »Inklusion« bezeichnet, darauf bezogen, systemtheoretische Annahmen darüber, wie Individuen für Sozialsysteme relevant und in sie einbezogen – inkludiert – werden. Er nimmt theoretische Be­stim­mungen zur Relation von sozialen Systemen zu Individuen vor, die sich logisch konsequent aus einer Reihe theoretischer Vorannahmen der luhmannschen Systemtheorie ergeben. Es handelt sich also im strengen Sinn um einen theoretischen Begriff, der mit gängigen Vorstellungen des Alltagsdenkens nicht übereinstimmt.


Grundlegend für die luhmannsche Systemtheorie ist die Unterscheidung von sozialen, psychischen, organischen und maschinellen Systemen. Für Systeme wird dabei generell angenommen, dass sie sich selbst von ihren → Umwelten unterscheiden, indem sie eine Grenze zwischen System und Umwelt etablieren und aufrechterhalten, sowie dass auf dieser Grundlage System-Umwelt-Austauschbeziehungen zustande kommen (s. Luhmann 1984, S. 15 ff.). Sozialsysteme werden dabei nicht als Handlungs- und → Interaktionszusammenhänge zwischen Individuen, sondern als → Kommunikationssysteme verstanden, in denen Kommunikationen auf Kommunikationen reagieren. D. h.: Sozialsysteme bestehen demnach aus nichts anderem als aus Kommunikationen. Folglich sind menschliche Individuen für Sozialsysteme allein dadurch und in dem Maße relevant, wie sie die systeminterne Kommunikation ermöglichen. Ersichtlich geht nun nicht alles, was ein Individuum wahrnimmt, erlebt und denkt, in die Kommunikation ein. Nur ein Teil davon wird kommunikativ mitgeteilt, und das, was mitgeteilt wird, wird im jeweiligen Sozialsystem selektiv aufgegriffen. Denn jeder Versuch, das Erleben, Wahrnehmen und Denken mehrerer Individuen umfassend und gleichzeitig kommunikativ zu repräsentieren, würde die Kommunikation überlasten und zum Erliegen bringen. Der Einbezug von menschlichen Individuen in soziale Systeme erfolgt folglich hoch selektiv. 


Mit der Unterscheidung Inklusion/→ Exklusion bezeichnet die Systemtheorie die Art und Weise, wie diese System-Umwelt-Beziehung reguliert wird. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob und ggf. wie Menschen durch soziale Systeme wahrgenommen und adressiert werden:


»Inklusion (und entsprechend Exklusion) kann sich nur auf die Art und Weise beziehen, in der im Kommunikationszusammenhang Menschen bezeichnet, also für relevant gehalten werden« (Luhmann 1995b, S. 241).


Sozialsysteme unterscheiden sich entsprechend dahin gehend, wie die Inklusion (und Exklusion) jeweils reguliert wird, d. h., welche Verhaltensweisen und Äußerungen für das jeweilige System bedeutsam sind und in die weitere Kommunikation eingehen. Sie sind durch je eigenständige Inklusionsregulierungen gekennzeichnet.


Der Anspruch, dass Individuen umfassend oder ganzheitlich Berücksichtigung finden sollen, ist – jedenfalls in modernen → Gesellschaften – ein Sonderfall, der → Paar­beziehungen und → Familien von anderen sozialen Systemen unterscheidet. Dagegen sind Individuen in anderen sozialen Zusammenhängen nur als → Personen relevant, d. h. als Adressaten jeweiliger systeminterner Festlegungen, denen zugemutet ist, sich im Hinblick auf systemspezifische Regeln und → Erwartungen zu disziplinieren und sich damit als solche Personen darzustellen, die den jeweiligen systemspezifischen Teilnahmebedingungen entsprechen können und wollen (s. dazu Luhmann 1995a, S. 146 ff.). So ist z. B. ist in beruflichen → Kontexten nicht das ganze Individuum bedeutsam, sondern die Person, die eine bestimmte Leistungsrolle (→ Rolle) einnehmen kann und in der Lage ist, private Bedürfnisse und Interessen weitgehend außerhalb des beruflichen Arbeitszusammenhanges, der eben kein umfassender Lebenszusammenhang ist, zu situieren.


Der Inklusion als Person entspricht der Ausschluss des ganzen Individuums in seiner Einzigartigkeit und Besonderheit aus sozialen Systemen, seine »Exklusions­individualität« (Luhmann 1993, S. 160). Menschen können ihre Individualität in dem Maße entfalten, wie der Zugriff sozialer Systeme auf ihr Wahrnehmen, Erleben und Denken begrenzt ist, es sich also nicht um »totale Institutionen« (Goffman 1961) handelt, die darauf ausgerichtet sind, umfassende Kontrolle über das Individuum auszu­üben.


In modernen, funktional differenzierten Gesellschaften ist die Inklusion von Personen nicht einheitlich und umfassend reguliert. Die gesellschaftlichen → Funktionssysteme etablieren vielmehr je besondere Festlegungen von Inklusionsbedingungen und ihnen entsprechende Exklusionssemantiken (s. Bommes u. Scherr 2000, S. 201 ff.). So werden etwa im → Erziehungssystem regulär beschulbare von nicht regulär beschulbaren → Kindern und → Jugendlichen unterschieden, und Letztere werden in spezialisierte Einrichtungen verwiesen bzw. zu Adressaten einer spezialisierten Pädagogik, die ihre Teilnahme an schulischer (→ Schule) Kommunikation ermöglich soll; im Wirtschaftssystem sind Individuen als Personen relevant, die als Konsumen­ten zahlungsfähig sind oder als Arbeitskräfte Leistungen anbieten können, die auf Märkten nachgefragt werden.


Für die Regulierung von Inklusion (und Exklusion) sind in modernen Gesell­schaften → Organisationen von zentraler Bedeutung. Denn Organisationen sind – im Unterschied zu Funktionssystemen – dadurch gekennzeichnet, dass sie formelle Mitgliedschafts- und Teilnahmeregulierungen vornehmen, nach organisationsspezifischen Gesichtspunkten Teilnahme begrenzen sowie in bestimmten Fällen auch erzwingen können (z. B. Krankenhäuser oder Haftanstalten). Betriebe beschäftigen und entlassen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf der Grundlage ökonomischer Kalküle, Schulen erzwingen per Schulpflicht Teilnahme; zugleich werden Schüler und Schülerinnen von bestimmten Schulen nach pädagogischen Gesichtspunkten ausgeschlossen.


Eine besondere Bedeutung für die Ausgestaltung von Inklusions- und Exklusionsverhältnissen kommt in der modernen Gesellschaft mit ihrer kapitalistisch dominierten Ökonomie den Wohlfahrtsstaaten zu. Denn sie begrenzen die Geld- und Marktabhängigkeit des Zugangs zu den Leistungen von Funktionssystemen und Organisationen durch Rechtsansprüche (z. B. auf Schulbesuch) und garantieren eine finan­zielle Mindestausstattung.


Soziale Arbeit und psychotherapeutische Hilfen (→ Helfen; → Beratung, → Psyche; → Therapie) sind auf die Inklusions- und Exklusionsverhältnisse der modernen Gesellschaft bezogen. Ihre Hilfeleistungen sind darauf ausgerichtet, Individuen zu befähigen und zu motivieren, sich an den Inklusionsbedingungen der Funktionssysteme und Organisationen auszurichten und den damit einhergehenden Verhaltens­erwartungen zu entsprechen sowie die Folgen von Exklusionen für die → Lebensführung von Individuen und Familien zu bearbeiten (s. Bommes u. Scherr 2000).


Verwendete Literatur
Bommes, Michael u. Albert Scherr (2000): Soziologie der Sozialen Arbeit. Weinheim/München ((Beltz Juventa), 2. Aufl. 2012.
Goffman, Erving (1961): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt a. M. (Suhrkamp).
Luhmann, Niklas (1984): Soziale Systeme. Grundriß einer allgemeinen Theorie. Frankfurt a. M. (Suhrkamp).
Luhmann, Niklas (1985): Zum Begriff der sozialen Klasse. In: ders. (Hrsg.): Soziale Differenzierung. Zur Geschichte einer Idee. Opladen (Westdeutscher Verlag), S. 119–162.
Luhmann, Niklas (1986): Jenseits von Barbarei. In: Max Miller u. Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Modernität und Barbarei. Frankfurt a. M. (Suhrkamp), S. 219–230.
Luhmann, Niklas (1993): Individuum, Individualität, Individualismus. In: ders. (Hrsg.): Gesellschaftsstruktur und Semantik. Bd. 3. Frankfurt a. M. (Suhrkamp), S. 149–258.
Luhmann, Niklas (1995a): Die Form »Person«. In: ders. (Hrsg.): Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch. Opladen (Westdeutscher Verlag), S. 142–155.
Luhmann, Niklas (1995b): Inklusion und Exklusion. In: ders. (Hrsg.): Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch. Wiesbaden (Springer VS), 2. Aufl. 2005, S. 226–251.


Weiterführende Literatur
Farzin, Sina (2006): Inklusion/Exklusion. Entwicklungen und Probleme einer systemtheoretischen Unterscheidung. Bielefeld (Transcript).
Scherr, Albert (2019): Der Inklusionsbegriff. In: Gerd Pickel, Oliver Decker, Steffen Kailitz, Antje Röder u. Julia Schulze Wessel (Hrsg.): Handbuch Integration. Wiesbaden (Springer VS).
Stichweh, Rudolf (2005): Inklusion und Exklusion. Studien zur Gesellschaftstheorie. Bielefeld (Transcript).


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