engl. homelessness; bezeichnet den aufmerksamkeitshalber mit Störungen der öffentlichen Ordnung einhergehenden Tatbestand, dass ein Mensch – infolge seiner Irrelevanz, d. h. ohne Anschlussbedeutung als Adresse für entsprechende → Kommunikation – über keinen dauerhaften Wohnsitz bzw. mietvertraglich abgesicherten Wohnraum bzw. über Wohneigentum verfügt.
Obdach-/Wohnungslosigkeit stellt im ersten systemtheoretischen Zugriff die → Exklusion eines Menschen aus dem Wirtschaftssystem, im engeren Sinne des → Systems der Wohnungswirtschaft, dar. Nur Zahlungen sichern die → Inklusion in das Wirtschaftssystem, das als Geldwirtschaft auf der Basis von Zahlungen operiert. Nur wer Miete zahlt, gilt dementsprechend als Mieter bzw. Mieterin. Wer nicht zahlt, zeigt damit zumindest andere Verwendungsnotwendigkeiten von Geld an. Exklusion ist demnach nicht mit Ausgrenzung gleichzusetzen. Exklusion als Ausschluss kann sowohl fremd- als auch selbstbestimmt erfolgen. Arbeitslosigkeit z. B. kann durch den Niedergang einer Branche und/oder durch mangelnde Motivation verursacht sein. Der Auszug aus der elterlichen Wohnung mit Erreichen der Volljährigkeit kann sowohl durch die Eltern als auch den Volljährigen forciert sein. Ausgeschlossen von beiden Seiten wird das gemeinsame Wohnen. Insofern mit dem Erreichen der Volljährigkeit das Recht auf den durch die Eltern bereitgestellten Wohnraum endet und kein Mietvertrag sich anschließt, sind Volljährige faktisch auf das Wohlwollen ihrer Eltern angewiesen, im strengen Sinne der obigen Definition also wohnungslos.
Wer nicht über Wohnraum verfügt, bleibt rechtsfähig, kann generell arbeiten, womöglich Patient oder Patientin sein, dennoch eine → Familie gründen, seine Religion an öffentlichen Orten ausüben etc. In der zeitgenössischen primär funktional differenzierten → Gesellschaft in ihrer Vollform existiert kein Mechanismus, der eine Teilexklusion wie Wohnungslosigkeit mit einer Komplettexklusion identisch setzt. Da es wiederum keine zentrale gesellschaftliche Instanz gibt, die Teilinklusionen anordnet oder darüber verfügt, kann zugleich Inklusion nicht garantiert wer-
den.
Eine andauernde Nichtverfügbarkeit über Wohnsitz oder Wohnraum geht mit weiteren sich generalisierenden Teilexklusionen einher, die sich im ungünstigen Fall miteinander verketten und wechselseitig verstärken. In diesem als spill-over bezeichneten Effekt ziehen Ausschlusstendenzen in einem → Funktionssystem ähnliche Tendenzen in anderen → Funktionssystemen nach sich (Fuchs 2005, S. 95). Dieser kreisläufige Verlauf ähnelt der negativen Fassung des Matthäus-Prinzips: Wer aber nicht hat, dem wird genommen (Neues Testament, Matthäus 13, 12): ohne Wohnung keine Papiere, ohne Papiere keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung etc.
Obdach- und wohnungslos gewordene Personen fallen zumeist und bei Andauern der Exklusion(en) als relevante Adresse für Kommunikation aus sämtlichen Teilsystemen heraus, sodass sich ihre → Lebensführung auf das bloße Überleben reduziert. Die schädlichen Folgen dieser andauernden Mehrfachexklusionen für → Gesundheit, Sterblichkeit und noch als »würdevoll« nennenswerte Lebensentwürfe sind vielfach erforscht (Huster, Boeckh u. Mogge‐Grotjahn 2008; Paegelow 2004; 2009; Keicher u. Gillich 2014; ASH Berlin u. EBET e.V. 2018).
Umso deutlicher treten Funktionssysteme in Erscheinung, die primär nicht über Wohnungen, Personaldokumente und Arbeitsplätze verfügen, aber die → Funktion haben, über eine stellvertretende Inklusion der gemeinten Adressen die Grundrechte der von Obdach-/Wohnungslosigkeit Betroffenen als → Personen zu sichern, anzuerkennen und deren Reinklusion in die für die Lebensführung notwendigen Funktionssysteme anzuleiten, zu begleiten, zu beraten und zu vermitteln. Zwei dieser stellvertretend inkludierenden Funktionssysteme sind → Erziehung und Soziale Arbeit.
Als Startpunkt systemischen Arbeitens als stellvertretende Adressierung etwa von Langzeit-Obdachlosen kann gelten, dass insbesondere drei weitere Teilsysteme mit ihren Inklusionsmöglichkeiten eine tragende Rolle bei der Wiederherstellung einer möglichst sinnhaft verbundenen Lebensführung einnehmen. Damit soll zugleich nicht gesagt werden, dass andere Funktionssysteme nicht ebenfalls Gelegenheiten bieten, den Teufelskreis der sich wechselseitig verstärkenden Exklusion in einen Engelskreis der sich wechselseitig verstärkenden Inklusion zu transformieren. Längere Zeit obdachlose oder wohnungslose Personen verändern ihre Inklusions- und Exklusionslagen in der Regel aber nicht durch die Möglichkeit der Teilnahme an Wissenschaft, Medien, Familie, Sport oder Religion.
Bei den drei Funktionssystemen handelt es sich um die Politik, Wirtschaft und das Krankenversorgungssystem. Bei der politischen Reinklusion von obdachlos bzw. wohnungslos gewordenen Menschen geht es um deren stellvertretende Anerkennung etwa als Personen bzw. Bürger und Bügerinnen mit bestimmten nicht veräußerbaren Grundrechten durch besondere Formen der Wertschätzung. Hierzu werden Situationen und Prozesse in Szene gesetzt, in denen sich obdachlos bzw. wohnungslos gewordene Personen wieder anerkannt fühlen und bewegen können, weil sie gesehen, gehört und als soziale Adresse für Kommunikation fungieren. Zugleich geht es um die Sichtbarmachung und Skandalisierung mangelnder bundes- bzw. länderpolitischer Maßnahmen zur Versorgung aller Menschen mit sozial angemessenen Wohnraum zum Beispiel durch Öffentlichkeitsarbeit oder soziale → Netzwerkarbeit.
Bei der wirtschaftlichen Inklusion übernimmt etwa Soziale Arbeit mit ihren → Organisationen, Projekten und Initiativen in Verbindung mit kommunaler Politik und Unternehmen der Wohnungswirtschaft z. B. die Beschaffung von vertraglich abgesicherten Wohnraum. Dieser Wohnraum kann je nach Form der Unterstützung als Trainingsort genutzt werden, um verloren gegangene Fähigkeiten der alltäglichen Lebensführung wiederzugewinnen. In der Regel wird später dieser Mietvertrag vom (wieder wohnfähigen) Mieter bzw. von der Mieterin übernommen. Der Sozialen Arbeit erwächst in der Anleitung, Begleitung und → Beratung zu dabei entstehenden Schwierigkeiten und Hindernissen (Umgang mit Behörden, Briefwechsel, Schuldenregulierung, soziale Arbeitsmärkte) im Zusammenhang mit der Reinklusion dieser Personengruppe in das Wirtschaftssystem die zweite Funktion.
Obdach- und Wohnungslosigkeit tritt häufig im Kontext bzw. als Folge von chronischen Erkrankungen auf. Die Inklusion in das Krankenversorgungssystem ist daher oft ähnlich relevant wie die politische und die wirtschaftliche Reinklusion bzw. kann insbesondere mit diesen nachhaltig Wirkung entfalten. Insofern kommen den Anschlüssen zwischen Krankenversorgungssystem und Funktionssystemen mit der Funktion der Reinklusion wie der Erziehung bzw. der Sozialen Arbeit, aber auch der Wohnungswirtschaft, d. h. der Überleitung in adäquaten Wohnraum, gleichermaßen Bedeutung zu.
Systemisches Arbeiten kann als Theorie/Methode seinen größten Nutzen für die Bearbeitung von Obdach- und Wohnungslosigkeit entfalten, wenn die hier einschlägigen systemischen Verfahrensweisen zusammen mit einer reflexiven Haltung und dem Handlungsziel der vielfältig sinnhaft verbundenen Lebensführung angewendet werden. Je nach Programm der jeweiligen Organisation kann das systemische Arbeiten in der Beratung, Gesprächsführung von obdach- und wohnungslos gewordenen Personen wie auch in speziellen Anwendungsfeldern wie der Schuldenberatung eingesetzt werden.
Wichtig dabei ist nicht nur jeweils die Anschlussfähigkeit der adressierten Systeme im Methodenblick zu haben. Ebenso ist auf bewegliche Ziele hin zur nachhaltigen → Autonomie der Lebensführung zu achten. Denn letztendlich geht es Sozialer Arbeit bei der Reinklusion nicht um das Halten der Adresse in der eigenen Inklusionsdomäne, sondern um deren eigenes autonomes Gestalten von multiplen Formen von Inklusion und Exklusion.
Praktisch relevant bleibt hierbei das stetige Einblenden biologischer, psychischer und sozialer Operationen und Systemzusammenhänge. Zum zweiten braucht es das theoriegeleitete Verstehen der sozialen Erzeugung und Prägung von Kognitionen, → Interaktionen und Kommunikationen. Zum dritten gehört dazu das Wissen um die unterschiedlichen, ja inkompatiblen → Kontexte und Kontexturen der funktional differenzierten Gesellschaft, die in ihrer Verschiedenheit unablässig → Paradoxien erzeugen. Als Paradoxie erscheint beispielsweise, dass es zumindest bis zum Jahre 2022 keine bundesweite Datenerhebung über Ausmaß und Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland geben wird (Bundesregierung o. J.). Auch daraus lässt sich das bisher geltende Maß der politischen Geringschätzung von Obdach- und Wohnungslosigkeit als existenziell bedrohliches Lebensproblem von Personen ableiten.
Verwendete Literatur
ASH Berlin u. EBET e.V. (2018): 1. Systematische Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen. Berlin: ASH Berlin/EBET e. V.
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (o. J.): Statistik zur Wohnungslosigkeit. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/wohnungslose-in-deutschland-1672730 [04.12.2021].
Huster, Ernst‐Ulrich, Jürgen Boeckh u. Hildegard Mogge‐Grotjahn (Hrsg.) (2008): Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung. Wiesbaden (Springer VS).
Keicher, Rolf u. Stefan Gillich (Hrsg.) (2014): Wenn Würde zur Ware verkommt. Soziale Ungleichheit, Teilhabe und Verwirklichung eines Rechts auf Wohnraum. Bundeskongress der Evangelischen Obdachlosenhilfe, 17. Bis 19. November 2012 in Nürnberg. Wiesbaden (Springer VS).
Paegelow, Claus (2004): Handbuch Wohnungsnot und Obdachlosigkeit. Einführung in das Problemfeld der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe. Bremen (Paegelow), neu bearb. u. erg. Aufl. 2006.
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