engl. sexual abuse, franz. abus m sexuel. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) beziehen sich die Paragrafen 174–184 auf Straftaten gegen die sexuelle (→ Sexualität) Selbstbestimmung. In § 176 StGB wird der Strafrechtsbestand des Missbrauchs an → Kindern bis zu 14 Jahren formuliert. Danach sind sowohl sexuelle Handlungen mit unmittelbarem körperlichem (→ Körper) Kontakt zwischen Tatperson und → Opfer als auch ohne direkte Berührung strafbar. Zu Letzterem zählen auch die Beeinflussung des Kindes durch pornografische Äußerungen und Darstellungen. Für → Jugendliche über 14 Jahren wird im § 174 StGB der strafrechtliche Schutz ausgedehnt, wenn das Opfer als »schutzbefohlene Person« (→ Person) eines Täters oder einer Täterin anzusehen ist. Mit der kodifizierten Unterscheidung und Bezeichnung übernehmen und verwenden wir in unserem Arbeitskontext (→ Kontext) eine juristische Sprachregelung. Auch in der jüngsten Version (2019) des ICD-10-WHO wird Sexueller Missbrauch (T74.2) als Diagnose aufgeführt. Die Wortwahl ist nicht besonders glücklich und ich würde lieber von sexualisierter Gewalt sprechen. Denn diese Form der Gewalt hat ihren Ursprung nicht in der Sexualität und der Gebrauch der Vorsilbe »miss-« transportiert subtil, es gäbe so etwas wie den »normalen Gebrauch« von Kindern.
Jedes Kind wird mit einer machtvollen genetischen Disposition geboren, die zur Entfaltung drängt. Es bringt ein Bündel von basalen Bedürfnissen mit auf die Welt. Damit wir uns gesund entwickeln können, müssen diese im richtigen Alter von den dafür vorgesehenen Personen, den Eltern (→ Elternschaft) oder liebevollen Pflegepersonen angemessenen befriedigt werden. Wir sind in den ersten Lebensjahren darauf angewiesen, dass sie das mit → Liebe, Zuneigung und Fürsorge tun. Eine grundlegende Asymmetrie der → Beziehung ist daher ein wesentliches Strukturmerkmal und → Macht wird hochwirksames → Kommunikationsmedium in → Familien. Erst in vielen kleinen Schritten können wir dies gemeinsam auflösen und die einseitige Verteilung körperlicher Kraft und institutionalisierter Macht ausbalancieren. Dieser Prozess kann an vielen Stellen schieflaufen. Gewalt kommt häufig auf Samtpfoten und beginnt mit jedem Versuch, die besondere Verantwortung von Erwachsenen zu leugnen oder zu überspielen. Ein Übergriff ist kein singuläres Ereignis, sondern eine krisenhafte Etappe (→ Krise) einer Beziehungsgeschichte und wird zum → Konfliktlösungsmuster (→ Lösung) mit langfristigen Folgen für die Opfer (und Täter/Täterinnen). Die Respektlosigkeit der Mächtigeren, ihre unmerkliche Ausweitung und Verletzung personaler und sozialer Grenzen, die Missachtung der Würde eines Kindes sind der Nährboden. Exklusive Beziehungsformen mit ihrem geballten Misstrauen gegenüber Dritten, Tabus und etablierte Schweigekartelle beschleunigen die Gewaltdynamik. Gewalt ist leibhaftig. Gewalterfahrung »tätowiert« den männlichen oder weiblichen Körper eines Opfers sowie seine Seele. Zwangsläufig entfremden sich Kinder, die missbraucht werden, ihrem Körper; sie erleben ihn als nicht mehr zu ihnen gehörig, nur noch als fernen Ort und als »Objekt« von unkontrollierter Aggression und/oder sexuellen Begierden. Paradoxerweise zerstört Gewalt nicht nur Beziehungen, sie generiert eine prekäre »Verbundenheit«. Inzest oder sexualisierte Gewalt lässt das Opfer nie mehr ganz los. Die schreckliche Erfahrung wirft oft lebenslang ihren Schatten auf jede neue Beziehung.
Als Professionelle bewegen wir uns sofort im Spannungsfeld von Parteinahme und → Neutralität, von Kinderschutz und Strafverfolgung, von Opferschutz und den unveräußerlichen Rechten eines Angeklagten. Wir betreten eine Bühne, auf der die → Rollen bereits verteilt sind, die von den Akteuren engagiert und hoch emotional gestaltet werden. Kinder, ihre Eltern und die involvierten professionellen → Systeme orientieren sich an den je eigenen Sprachcodes (krank/gesund, wahr/falsch, recht/unrecht, abweichend/normal, heilsam/schädlich). Wut, Scham- und → Schuldgefühle (→ Gefühl), Angst vor Stigmatisierung, Zwang zur Verschwiegenheit, familiär und institutionell gepflegte »Sprachlosigkeit«, spontane Identifikation und Mitgefühl steuern von Anfang an die Kommunikation. Auf dem Weg vom ersten vagen Verdacht bis zur Gewissheit ist es jederzeit möglich, dass etwas übersehen wird, dass zu früh oder zu spät interveniert wird, dass man sich irrt, zu lange zögert oder überreagiert. Alle, Sozialarbeiter, Ärztinnen oder Psychologen, Juristinnen, Polizisten bewegen sich auf dünnem Eis und stehen unter einem enormen Handlungsdruck. Verschiedene Beschreibungen der Wirklichkeit konkurrieren miteinander. Da es keinen spezifischen Test zum Ausschluss oder zur Bestätigung von sexuellem Missbrauch gibt, ist jeder Schritt mit Fehlerrisiken behaftet. Die → Forschung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass es keine verlässlichen Leitsymptome gibt, dass sich die Auswirkungen sexualisierter Gewalt in fast jeder bekannten Verhaltensstörung oder einem kinderpsychiatrischen → Krankheitsbild äußern können. Es ist auch nicht ohne Weiteres möglich, über Symptome einen Verdacht zu bestätigen. Genauso wenig kann ein Missbrauch bei Abwesenheit von Symptomen ausgeschlossen werden. Es gibt Kinder, die das → Trauma scheinbar symptomfrei (→ Symptomträger) »überleben«. Jeder Diagnostiker bzw. jede Diagnostikerin bleibt auf die Kooperationsbereitschaft und die spontanen Berichte der betroffenen Kinder angewiesen. Da ihre Aussagen bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung ein unverzichtbares Beweismittel werden, besteht die große Kunst der Gesprächsführung darin, ihnen die notwendigen Erinnerungshilfen (→ Gedächtnis; → Helfen) suggestionsfrei anzubieten. Gespräche mit real und potenziell missbrauchten Kindern sind unausweichlich durch mehrere Strukturkonflikte gekennzeichnet: Auf der einen Seite sind unsere Gesprächspartner und -partnerinnen potenzielle Opfer, auf der anderen Seite sind sie Zeugen und Zeuginnen, sehr oft die einzigen. Dieses Dilemma kann nur kommunikativ und fallbezogen gelöst werden. Damit ein Lösungssystem nicht schon auf dieser Stufe scheitert, ist es notwendig, dass es den Beteiligten gelingt, ihre zentralen Leitdifferenzen und die Handlungsmaximen ihrer Kommunikation offenzulegen, sie zu reflektieren und eine → Kybernetik 2. Ordnung zu etablieren. Jede professionelle Soforthilfe setzt als Erstes stabile Eckpunkte für die Architektur eines absolut sicheren → Raumes, findet Personen, die das Kind schützen, und markiert unmissverständliche Grenzen. Das Opfer wird darin bestärkt, dass es sich auch selbst schützen darf und kann, dass es unveräußerliche Selbstbestimmungsrechte hat. Die Wurzeln einer Genesung liegen in den erstaunlichen Selbstheilungskräften, über die wir Menschen verfügen, um Traumata und Katastrophen zu überwinden. Damit eine gewaltfreie Zukunft wieder denkbar und glaubhaft wird, brauchen betroffene Kinder verlässliche und tragfähige, häufig auch therapeutische Beziehungen (→ Therapie), die jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden können. Aber selbst, wenn der Körper wieder zu Wort kommen darf und das Unaussprechliche zur Sprache gebracht werden kann, werden Narben bleiben. Der Ausstieg aus der Spirale von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt ist letztlich aber nur jenseits von Täter-Opfer-Perspektiven zu finden. Auch wenn es immer wieder so kolportiert wird, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt sind keine Überraschungen, weder in Familien noch in unserer → Gesellschaft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus. Besorgniserregend angestiegen sind laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik die Zahlen der Missbrauchsabbildungen (Kinderpornografie). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die solche Bilder – insbesondere in Sozialen Medien – weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, hat sich in Deutschland seit 2018 mehr als verfünffacht. Als das erschreckende Ausmaß sexualisierter Gewalt auch in Deutschland nicht mehr zu leugnen war, handelte die Bundesregierung. 2010 lud sie Betroffene zu einem »Runden Tisch« ein. 2018 richtete sie das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein. 2019 wurde der »Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen« konstituiert, ein Forum für den langfristigen und interdisziplinären Dialog von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Fachpraxis und Betroffenen. Schulen, Kindergärten, Kirchen, Sportvereine, Internate oder auch Kinderheime beginnen auf breiter Basis Präventionsangebote und Schutzkonzepte zu entwickeln. Gegen viele Widerstände haben wir uns endlich zu einer → Kultur der Achtung der Würde und Rechte unserer Kinder aufgemacht.
Verwendete Literatur
Egle, Ulrich T. (Hrsg.) (2005): Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung: Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen. Stuttgart (Schattauer).
Fegert, Jörg M., Ute Ziegenhain u. Heiner Fangerau (2010): Problematische Kinderschutzverläufe: Mediale Skandalisierung, fachliche Fehleranalyse und Strategien zur Verbesserung des Kinderschutzes. Weinheim ((Beltz Juventa).
Luhmann, Niklas (1988): Macht. Stuttgart (Enke).
Rotthaus, Wilhelm (1994): Sexuelle Misshandlung – Neun Anmerkungen zur Konstruktion einer Welt der Verantwortlichkeit mit dem Täter. Zeitschrift für Systemische Therapie 12: 25–32.
Wetzel, Helmut, Tilmann Sutter u. Franz Caspar (2004): Zeugen und Opfer: Strukturanalysen der Erstbefragung von Kindern bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Psychotherapie und Sozialwissenschaft 5: 168–190.
Weiterführende Informationen
https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html
https://beauftragter-missbrauch.de/der-beauftragte/das-amt
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