Gustl Mollath

"Nur weil jemand paranoid ist, heisst das nicht, dass er nicht verfolgt wird!" - so lautet einer der nützlichen Sprüche, die man sich im Umgang mit merkwürdigen Menschen immer wieder in Erinnerung rufen sollte. Ob Herr Mollath, der im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung seine Frau geschlagen haben soll und sie wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt hat, nun eine psychiatrische Diagnose verdient oder nicht, mag dahin gestellt sein. Dass er wegen so etwas jetzt schon etliche Jahre in der geschlossenen Psychiatrie sitzt, ist ein Musterbeispiel für die vollkommen unangemessene Macht von Psychiatern, die weit größer ist als die eines Richters.


Ich erinnere mich noch an den Schock, den ich als junger psychiatrischer Assistent hatte, als ich diese Macht realisierte. Denn, wenn ich jemanden unter Verschluss halten wollte, dann hatte der Richter keine Chance, etwas gegen meine Meinung zu sagen. Ich brauchte nur "Fremdgefährdung" zu flüstern, und schon war der Beschluß gesichert. Sehr kritisch waren diese Richter eh nicht gegenüber uns Psychiatern.


Im Fall Bayreuth/Mollath liegt natürlich der Verdacht nahe, dass es irgendwelche gutbürgerlichen Netzwerke waren, die verhindert haben, dass es zur Prüfung der Anschuldigungen des Herrn Mollath kam. Wer hätte denn die Steuern hinterziehen sollen, wenn nicht die Vertreter der guten Gesellschaft - zu denen sich offenbar auch übereifrige Richter rechnen. Das würde zumindeste erklären, dass sie sich mal schnell mit Finanzbeamten in Verbindung setzen, um eigentlich selbstverständlich notwendige Nachforschungen mit dem Argument, der anzeigende Mensch sei verrückt, zu unterbinden...


Einzelheiten siehe:


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-mollath-gefangen-in-weiss-blauem-filz-a-870264.html