Fixierung/Psychiatrie

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Das Fesseln von Patienten ans Bett ("Fixierung" genannt, kllingt sachlicher) ist - wenn es absehbar mehr als eine halbe Stunde dauern wird - der richterlichen Entscheidung bedürftig.


Das scheint mir - allerdings nur auf den ersten Blick - ein revolutionärer Schritt, der den Alltag in der Psychiatrie verändern kann. Ich war zwar schon länger nicht mehr in der Akutpsychiatrie zu Besuch, und es ist lange her, dass ich selbst geschlossene Abteilungen geleitet habe, aber so ganz selten geschah es damals nicht, dass Patienten "fixiert" wurden (= werden mussten?)...


Die Folge wird jedenfalls sein, dass die Medikation gesteigert wird. Wahrscheinlich ist das ja tatsächlich humaner, als das Fesseln, was von den Betroffenen als Folter erlebt wird (sage ich als jemand, der das angeordnet hat - und heute wahrscheinlich nicht mehr täte ... wahrscheinlich)...


Ob die Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses viel ändern wird, scheint mir aber auch zweifelhaft, da ich nie erlebt habe, dass ein Richter etwas anderes entschieden hätte, als ich bzw. der behandelnde Psychiater vorgeschlagen hat.


https://www.tagesschau.de/inland/psychiatrie-103.html