Bayerischer Entwurf zu neuem Psychiatriegesetz schlägt Wellen
Der bayerische Entwurf zu einem neuen Psychiatriegesetz schlägt hohe Wellen. Danach sollen Patienten bei der Polizei gemeldet und ihre Daten fünf Jahre gespeichert werden. Die DGPPN kritisiert aufs Schärfste den aktuellen Entwurf der Bayerischen Landesregierung.

„Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen in keinem Fall mit psychisch kranken Straftätern und Kriminellen gleichgesetzt werden und zur Gefahrenabwehr nach den Vorschriften des Strafgesetzes oder Maßregelvollzugs gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden. Sie darüber hinaus als „Gefährder“ einzustufen und lege artis ihre Daten zur Gefahrenabwehr langfristig zu speichern, ist unethisch und menschenunwürdig und als ein Rückschritt für eine moderne, rechtsstaatliche Gesellschaft zu bewerten,“schreibt die DGPPN in einer ersten Stellungnahme. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie  hier.

Auch in den Medien sorgt der Gesetzentwurf für erhebliche Irritation. Der Spiegel titelt: „Geplantes Gesetz in Bayern – Katastrophe für psychisch Kranke". Unter der Überschrift „Aktenkundig psychisch krank“ zitiert die ZEIT einen leitenden Psychiater mit dem Satz: „In dieser Form kriminalisiert und stigmatisiert das Gesetz psychisch kranke Menschen.“ 

Weitere Pressestimmen: 
Abendzeitung, Deutschlandfunk, Süddeutsche Zeitung, Stern, FAZ
Petition:
Unterdessen wurde im Netz eine Online-Petition geschaltet, um den Ministerpräsidenten von Bayern zu einer Revision des Entwurfs für ein neues bayerisches Psychiatriegesetzt zu bewegen. 
Carl-Auer-Literaturtipps:
Thomas Szasz: „Geisteskrankheit – ein moderner Mythos. Grundlagen einer Theorie des persönlichen Verhaltens“
Gerhard Dieter Ruf: „Einführung in die systemische Psychiatrie“
Fritz B. Simon: „Meine Psychose, mein Fahrrad und ich. Zur Selbstorganisation der Verrücktheit“