Kostenübernahme für Therapie abgelehnt – Flüchtling klagt
Das Sozialgericht Hannover muss ein Urteil fällen, das Signalwirkung haben könnte. Das städtische Sozialamt hatte einem Flüchtling die Kostenübernahme für eine Psychotherapie verweigert. Begründung: Solange sein Asylstatus ungeklärt sei und seine Lebenssituation somit instabil, hätte eine Therapie wenig Aussicht auf anhaltenden Erfolg. Die Unterstützer des Klägers, das niedersächsische Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge, halten dieser Begründung entgegen,  dass eineTherapie immer das Ziel habe , die Stabilisierung des Klienten allererst herbeizuführen.

In Deutschland sind die Wartezeiten auf freie Therapieplätze meist lang. Bei Flüchtlingen kommen besondere Hürden hinzu, darunter komplizierte Zuständigkeiten und oft Sprachprobleme. 

Nicht jeder traumatisierte Mensch benötigt jedoch eine Psychotherapie. So komplex die Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen sind, so breit gefächert können die Bewältigungsangebote sein. Zudem verläuft die Trennlinie zwischen Alltagsstress und traumatischem Stress  nicht immer ganz eindeutig und kann selbst erfahrene Therapeuten diagnostisch herausfordern. Auf das Urteil des Sozialgerichts Hannover und vor allem seine Begründung darf man gespannt bleiben.

Carl-Auer-Literaturtipp: 
Alexander Korittko: „Posttraumatische Belastungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen“
Wiltrud Brächter (Hrsg.): „Der singende Pantomime – Ego-State-Therapie und Teilearbeit mit Kindern und Jugendlichen“ 
Reinert Hanswille, Annette Kissenbeck: „Systemische Traumatherapie – Konzepte und Methoden für die Praxis“