Die Unternehmerfamilie – ein genderneutraler Begriff

Wie kann der Begriff „Unternehmerfamilie“ eigentlich passend interpretiert werden?


Freilich können wir zunächst an die Familie hinter einem Familienunternehmen denken, also an die Familie der Eigentümer/innen sowie möglicherweise auch der Geschäftsführer/innen des Unternehmens. Allerdings sollten wir beachten, dass die Familie des Familienunternehmens und die Unternehmerfamilie nicht zusammenfallen müssen. So könnte es sein, dass sich die Mitglieder dieser beiden Sozialsysteme unterscheiden, genauer: dass zur Familie alle miteinander verwandten Personen gehören, jedoch zur Unternehmerfamilie nur diejenigen Familienmitglieder gezählt werden, die hinsichtlich des Unternehmenseigentums bzw. der Unternehmensführung als relevant erachtet werden. Dies könnten z.B. die Gesellschafter/innen sein sowie deren Partner/innen und (erwachsene) Kinder ab einem bestimmten Alter. Zu dieser Frage habe ich mich ausführlicher im Kontext meiner Blog-Beiträge, insbesondere hinsichtlich des zweiten Schrittes zur WIFU-Familienstrategieentwicklung geäußert (siehe insbesondere hier: https://www.carl-auer.de/magazin/komplexe/die-neubildung-der-unternehmerfamilie-–-oder-die-professionalisierung-des-erwartungsmanagements-in-f).


Hier will ich diese Ausführungen mit dem Vorschlag ergänzen, dass wir die Bezeichnung „Unternehmerfamilie“ als einen genderneutralen Begriff definieren sollten.


Im Gegensatz dazu lese ich immer mal wieder, dass einige Kolleginnen und Kollegen „UnternehmerInnenfamilie“ oder „Unternehmer:innenfamilie“ bzw. auch „Unternehmer*innenfamilie“ schreiben. Manche versuchen es auch mit der Bezeichnung „Unternehmensfamilie“, um eine geschlechtsdifferenzierende Bezeichnung zu vermeiden.


Diese Sprachformen gehen offenbar davon aus, dass mit dem Begriff "Unternehmerfamilie" die Familie eines Unternehmers oder einer Unternehmerin bzw. Unternehmer:in gemeint ist. Obwohl diese Interpretation nahe liegt, favorisiere ich eine andere Bedeutung: Die Unternehmerfamilie bezeichnet eine unternehmerische Familie, also gemeinschaftliches, sprich: familiäres Unternehmertum.  Miteinander verwandte Personen verantworten (in operativer Führung und/oder als Gesellschafter/innen) ein oder mehrere Unternehmen. Je bewusster und kommunikativ expliziter sie das tun (z.B. im Rahmen einer Familienstrategieentwicklung), umso deutlicher wird zudem, dass die Unternehmerfamilie als eigenständiges Sozialsystem betrachtet werden kann, das sich durch die Verkoppelung von Familie, Unternehmen und Eigentum ausdifferenziert (siehe oben bzw. den zweiten Schritt der WIFU-Familienstrategieentwicklung).


Für diese Familienform ist schließlich die bereits erwähnte Bezeichnung „Unternehmensfamilie“ nicht passend. Denn damit wird nicht so sehr das Unternehmerische bzw. die unternehmerische Intention der Familie fokussiert, die m.E. ausschlaggebend ist, sondern eher deren Zugehörigkeit zu einem Unternehmen. Allerdings scheint mir nicht die Zugehörigkeit zu einem oder mehreren Unternehmen entscheidend zu sein, zumal diese über die Zeit wechseln könnte, sondern die unternehmerische Aktivität der betreffenden Familie.